Mindestanforderungen an die Haltung des Schapendoes

 

1      Einleitung

2      Verhaltensgerechte Haltung von Schapendoes

2.1.   Der Schapendoes - Halter

2.2.   Unterbringung

2.3.   Menschliche Zuwendung            

2.4.   Ernährung

2.5.   Pflege und Gesunderhaltung

2.6.   Bewegung

2.7.   Kontakt zu Artgenossen              

2.8.   Der kranke Schapendoes 

3      Die Haltung von Zuchthunden und die
        Aufzucht von Welpen im Haus

 

 

3.1.   Der Schapendoeszüchter

3.2.   Die Zuchthündin

3.3.   Der Deckrüde

3.4.   Die Zuchtstätte - die Zwingeranlage

3.5.   Trächtigkeit - Geburt

3.6.   Die Welpenaufzucht

                a) menschliche Zuwendung

                b) Ernährung

                c) Pflege

                d) Unterbringung

3.7.   Die mutterlose Aufzucht

4   Zusammenfassung


1
. EINLEITUNG

Das Tierschutzgesetz (Bekanntmachung vom 25. Mai 1998, Bundesgesetzblatt Teil I   Seiten  1105 ff., 1818) verlangt in seinen einleitenden, grundlegenden Bestimmungen:

§ 1

 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier   als  Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.   Niemand darf einem   Tier ohne   vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.  muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2.  darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm
Schmerzen oder vermeidbare
Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Diese Selbstverständlichkeiten sind im folgenden konkretisiert in Form von Mindestanforderungen,
die an Schapendoes- Halter, an Schapendoes- Züchter und an die Haltung und Unterbringung
von Schapendoezen, Zuchttieren und Welpen gestellt werden.

Kontrollorgane sind die Zuchtwarte und Beauftragte der IGS, die sowohl bei der Zulassung eines Zwingers als auch bei den weiteren Überprüfungen die Gegebenheiten zu kontrollieren haben und Beanstandungen an die Zuchtkommission weiterleiten müssen.

Die Mindestanforderungen ergeben sich zum einen aus den Grundbedürfnissen des Hundes, zum anderen aus den besonderen Wesenseigenschaften des Schapendoes.
 

Begriffsbestimmungen:

Welpen:

Hunde bis zur 16. Lebenswoche

Zuchthunde:

Hunde im zuchtfähigen Alter (siehe Zuchtordnung)

Junghunde, die noch nicht das zuchtfähige Alter erreicht haben

Hunde, die das zuchtfähige Alter bereits überschritten haben.

Züchter:

Eigentümer oder Besitzer (z.B. Zuchtmieter) zuchtfähiger Hunde, der im zuständigen Rassehundeverein einen eingetragenen Zwinger besitzt und mit den in seinem Besitz befindlichen Hunden züchtet.

Zwinger:

im folgenden unter Punkt 3 aufgeführte Haltungsformen von Zuchthunden; die Erlaubnis zum Führen eines Zwingers erteilt der zuständige Rassehundeverein
gem. den Richtlinien des VDH's unter Vergabe eines geschützten Zwingernamens

2 .VERHALTENSGERECHTE HALTUNG DES SCHAPENDOES

2.1. Der Schapendoes – Halter


Vor dem Erwerb eines Schapendoes hat sich der künftige Schapendoes -Halter über die Anforderungen, Konsequenzen und gesetzlichen Bestimmungen informiert, die im Zusammenhang mit der Hundehaltung von Bedeutung sind.

Er weiß um die Besonderheiten der Hunderasse Schapendoes und ihre Entstehungsgeschichte. Er kann daher Wesenseigenschaften im Vergleich zu anderen Hunderassen abwägen und er entscheidet sich bewusst für den Schapendoes.
Er hat aus eigener Anschauung den Schapendoes kennengelernt und ist über Erscheinungsbild, Größe, Wesen und Besonderheiten von Rüde und Hündin informiert.


2.2  Unterbringung

Der Schapendoes ist als Familienhund auf die direkte menschliche Zuwendung angewiesen. Aus diesem Grund verbietet sich auch nur zeitweise sowohl Zwinger- als  auch Anbindehaltung.
Der Schapendoes lebt mitten in seiner Familie im Haus, in der Wohnung, meistens im gesamten Wohnbereich. Sein Platz ist in unmittelbarer Nähe seiner Menschen, so dass er jederzeit Kontakt aufnehmen und halten kann. Man gewährt ihm aber einen Platz, wohin er sich bei Bedarf zurückziehen kann - und  ungestört bleibt - alle Familienmitglieder, auch die Kinder respektieren diesen Platz.

2.3. Menschliche Zuwendung

Allen Schapendoezen, Welpen, Junghunden wie auch erwachsenen Tieren muss genügend menschliche Gesellschaft, Kontakt, Ansprache und Zuwendung geboten werden, wobei das tägliche Alleinsein, wo nötig, sechs Stunden nicht überschreiten darf. Der Welpe und der Junghund wird in diesem Fall langsam mit steigenden Zeiträumen darauf vorbereitet.    Die Zeit des Zusammenseins mit dem Schapendoes berücksichtigt dem Alter gemäß seine Bedürfnisse (Zuwendung, Spiel, Körperkontakt, Ansprache).
In den Urlaub sollte der Schapendoes, wenn eben möglich, mitgenommen werden, zumal dann besonders viel Zeit zur Zuwendung gegeben ist.

2.4. Ernährung

„Angemessene Ernährung“ bedeutet, dass sich jeder Schapendoes - Halter über den    besonderen Nährstoffbedarf seines Hundes informiert hat und den Bedürfnissen angepasste und ausgewogene Nahrung verabreicht.

Dabei richten sich die Zusammensetzung und Anzahl der Mahlzeiten nach dem Alter des              Schapendoes. Der Welpe hat andere Bedürfnisse als der ältere Hund.
Dabei ist sowohl bei der Futterzubereitung wie auch bei der Aufbewahrung des Futters auf größtmögliche Hygiene zu achten.

           

2.5. Pflege - Gesunderhaltung

Schon in eigenem Interesse muss jedem Schapendoes - Halter die Pflege und Gesunderhaltung seines Schapendoes von großer Bedeutung sein. Das lange Haar des Schapendoes bedarf besonderer Beachtung und Pflege. Verfilzungen   sollten vermieden werden. Entsprechende Hinweise sind der Fachliteratur und den Veröffentlichungen der IGS über Fellpflege zu entnehmen. Zur Gesunderhaltung des Schapendoes gehören:

·          die jährliche Wiederholungsimpfung SHLT (P, ggf. Borreliose)

·          Entwurmungen

·          Kontrolle der Haut und des Kotes auf Ungezieferbefall (Endo- und Ektoparasiten)

·          des Gebisses auf Zahnsteinbefall

·          die Sauberkeit der Augen und Ohren

Entsprechende Hinweise sind der Fachliteratur zu entnehmen.

2.6.  Bewegung

Der Hund hat ein natürliches Bewegungsbedürfnis. Dem Schapendoes muss daher täglich mindestens zwei Stunden die Möglichkeit zu freiem Auslauf geboten werden. Das Bewegungsbedürfnis des Schapendoes kann während eines Spazierganges oder in großen Freiausläufen befriedigt werden, wobei sich in letzterem Fall der Halter/Züchter zusätzlich mit seinen Hunden beschäftigen sollte. Begleitung beim Joggen oder Laufen am Fahrrad dürfen erst mit abgeschlossener Skelettentwicklung im Alter von einem Jahr vom Schapendoes verlangt werden.

2.7.  Kontakt zu Artgenossen

Da der Schapendoes - Welpe meist im Alter von ca. acht Wochen zu seinem neuen  Besitzer kommt, bedeutet das eine Trennung von Geschwistern und Mutter. Bei Einzelhaltung kann er in seiner neuen Familie keine weiteren typischen   Verhaltsweisen zu Artgenossen erlernen und einüben. Für die Weiterentwicklung im  Hinblick auf ein einwandfreies Sozialverhalten anderen Hunden  gegenüber ist es unverzichtbar, den Welpen mit möglichst vielen Hunden verschiedener Rassen Kontakt  aufnehmen zu lassen; besonders bis zur 16. Lebenswoche - da ein Einüben solcher Verhaltensweisen später kaum noch erfolgt.

Gleichaltrige Hunde - aber auch erwachsene wesensfeste ältere Hunde - sind für diese Kontakte angebracht.

2.8.   Der kranke Schapendoes

Der Schapendoes - Halter stellt jede Veränderung im psychischen und physischen        Verhalten seines Hundes fest. Im Krankheitsfall ist das Hinzuziehen fachlicher Hilfe durch eine(n) Tierarzt(in) selbstverständlich. Schnelle ärztliche Hilfe kann lebensrettend sein und erspart dem still leidenden Tier Schmerzen.

Die ärztlich verordneten Medikamente werden entsprechend angewendet, damit möglichst            bald Besserung und Genesung eintreten.

Im Falle von schmerzhaften, nicht heilbaren Erkrankungen ist mit dem behandelnden Tierarzt zu überprüfen, ob ein Weiterleben dem Schapendoes unzumutbare Qualenverursachen würde. Hier ist dann zu entscheiden, ob die schmerzlose Euthanasie angezeigt ist.

Wer seinen Schapendoes liebt, lässt ihn nicht leiden.

3. DIE HALTUNG VON ZUCHTHUNDEN UND DIE AUFZUCHT VON WELPEN IM HAUS

3.1.  Der Schapendoes - Züchter

Schapendoezen züchten darf nur der, der die dafür notwendigen Kenntnisse, Möglichkeiten und die entsprechende Reife besitzt. Sein Antrieb ist nicht kommerzielles Vermehren von Schapendoezen, sondern sinnvolle Zucht zur Erhaltung und Verbesserung der Rasse ausschließlich nach Bedarf.

Der Schapendoes - Züchter besitzt Kenntnisse zum Standart und zur Zucht der Rasse und zu allen züchterisch wichtigen Bedingungen und Vorgängen von Zuchthündin und Deckrüden, sowie Deckakt, Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht der Welpen.

Jeder angehende Züchter sollte sich vor Beginn des Züchtens darüber im Klaren sein, dass         er für die Besitzer seiner erzüchteten Hunde jederzeit Ansprechpartner - und für die von ihm erzüchteten Schapendoezen im Falle einer Rückgabe jederzeit Anlaufstelle sein muss.  

Der Schapendoes - Züchter repräsentiert gegenüber der Öffentlichkeit und Neubesitzern seiner Welpen die  IGS e.V., den VDH und die F.C.I.. Der Züchter hat sich diese         Verpflichtungen stets vor Augen zu halten und durch seine Schapendoes - Zucht die Wertvorstellungen der von ihm repräsentierten Verbände und der Öffentlichkeit zu berücksichtigen.

 

3.2.  Die Zuchthündin

Eine zur Zucht zugelassene Schapendoes - Hündin, die zur Zucht eingesetzt werden soll, muss in körperlich und psychisch einwandfreiem Zustand sein. Die Mindestanforderungen an ihre Haltung gelten insbesondere für die ausgewogene Ernährung und Gesunderhaltung.

Der Hündinnenhalter achtet bei ihr besonders auf die sorgfältige Einhaltung von  Impf- und Entwurmungsterminen und beachtet genauestens Infektionsrisiken der Harn- und Geschlechtswege sowie Ektoparasitenbefall und veranlasst, wenn nötig, die sofortige Behandlung.

Eine nach der Zuchtzulassung (Zuchttauglichkeitsprüfung) eintretende Erkrankung, besonders bei erblicher Disposition, teilt der Hündinnenhalter der Zuchtkommission der IGS mit.

            

3.3. Der Deckrüde

Ein zur Zucht zugelassener Deckrüde, der in der Zucht eingesetzt werden soll, muss in körperlich und psychisch einwandfreiem Zustand sein.     Die Mindestanforderungen an seine Haltung gelten insbesondere für die ausgewogene Ernährung und Gesunderhaltung.
Der Rüdenhalter achtet bei ihm besonders auf die sorgfältige Einhaltung von Impf- und  Entwurmungsterminen und beachtet genauestens Infektionsrisiken der Harn- und         Geschlechtswege sowie des Vorhautkatarrh's sowie Ektoparasitenbefalls und veranlasst, wenn nötig, die sofortige Behandlung.

Rüden mit Prostata - Erkrankungen, die entsprechend tierärztlich behandelt werden, dürfen in diesem Zeitraum und unmittelbar danach nicht zur Zucht eingesetzt werden. Jede Prostata - Behandlung und jede nach der Zuchtzulassung (Zuchttauglichkeitsprüfung) eintretende Erkrankung, besonders bei erblicher Disposition, teilt der Rüdenhalter der Zuchtkommission der IGS und (bzw.) dem an seinem Rüden interessierten Züchter mit.

            

3.4. Die Zuchtstätte - die Zwingeranlage

Schapendoes - Zucht soll überdurchschnittlichen Ansprüchen genügen!

Schapendoes - Zucht in der Wohnung bzw. auf dem Balkon ohne Auslauf für die Welpen ins Freie ist nicht zulässig und nicht erlaubt.

Für tragende, werfende und /oder säugende Hündinnen und deren Würfe in den ersten drei Wochen ist ein ruhiger Raum des Hauses zu wählen, der der Hündin vertraut ist und gleiche Bedingungen bietet wie der sonstige Lebensraum. Die freie zur Verfügung stehende Fläche des Aufzuchtraumes (Der Raum) darf inklusiv dem der Hündin zur Verfügung stehenden Platz bei einer durchschnittlichen Welpenzahl von 6 Hunden nicht kleiner sein als 10 qm. Es muss eine Wurfkiste vorhanden sein, die den Erfordernissen einer problemlosen Welpenaufzucht gerecht wird.

Mindestgröße: Länge der ausgestreckten Hündin plus 10 cm.  Höhe: ca. 30 bis 40 cm mit Einstieg für die Hündin (Gesäugeschutz)  Abstandhalter für die Welpen im gesamten umlaufenden Bereich. Leicht zu reinigende Einlage, häufiger Wechsel zwingend nötig.

An die Wurfkiste muss ein der Wurfgröße und dem Schapendoes entsprechender Auslauf angeschlossen sein, der mit einem leicht zu reinigenden, desinfizierbaren Bodenbelag versehen ist.

Der Hündin muss genügend Platz und eine Liegefläche zur Verfügung stehen, die von ihr leicht, von den Welpen jedoch nicht erreicht werden kann. Als Liegefläche kann z. B. das Dach der Wurfkiste dienen. Die Mutterhündin muss jederzeit freien Zugang zu den Welpen haben.

Der Wurf- und Aufzuchtsraum muss auf ca. 18 - 20° C temperierbar sei; evtl. ist eine zusätzliche Heizquelle über der Wurfkiste bzw. eine Heizplatte unter der Wurfkiste erforderlich.

Der Raum muss jederzeit sauber, trocken und ungezieferfrei gehalten werden.

Er muss gut zu belüften sein und ausreichend von Tageslicht erhellt werden. Die Fensterfläche muss mindestens 1/8 der Bodenfläche betragen.

Dieser Raum sollte möglichst direkten Zugang zu einem Freiauslauf haben, der eine (Größe ) zusammenhängende Fläche von mindestens 40 m² hat ( haben muss), die in ihrem Schnitt eine Mindestbreite von 3 m haben muss. Die Freifläche muss sonnige als auch schattige Flächen aufweisen, gut belüftet sein und ein Sicht –und Hörkontakt nach außen muss gewährleistet sein. Auch für den Freilauf gelten die hygienischen Mindestvoraussetzungen.

Die Umzäunung dieses Auslaufs muss so beschaffen sein, dass sich die Hunde daran nicht verletzen können und er von ihnen nicht überwunden werden kann. Von Außenstehenden darf die Anlage nicht unbeaufsichtigt betreten werden können.

In jedem Auslauf muss ein über dem Boden erhöhter Liegeplatz vorhanden sein, dessen               Größe der Welpenzahl angemessen ist. Den Hunden muss außerdem die Möglichkeit geboten werden, sich bei schlechtem Wetter auch außerhalb des Unterbringungsraumes an einem trockenen, windgeschützten Ort aufhalten zu können. Teile der Auslauffläche   müssen besonnt sein und ein Teil muss mit einem Sonnen- bzw. Regenschutz versehen   sein. In diesem Bereich sollte sich auch der Liegeplatz befinden.

Mindestens die Hälfte der (Ein Bereich der) Auslauffläche muss Naturboden aufweisen; für den anderen Teil sind Platten-, Klinker- oder Betonböden mit guter Oberflächenentwässerung möglich. (Zu empfehlen als ideale Oberfläche ist eine dicke Schicht Mittel- und Feinkies.)Die Aufzuchtsanlage muss im unmittelbaren räumlichen Einzugsbereich des Züchters  liegen, das heißt im und am Haus

             

3.5. Trächtigkeit – Geburt

Die Hündin ist kurz vor dem Deckakt zu entwurmen. verschoben

Es gilt, die besonderen Bedürfnisse der trächtigen Hündin zu beachten; insbesondere bezogen auf Ernährung und Bewegung.

Rechtzeitig vor dem Geburtstermin ist die Hündin an die Welpenkiste und deren Standort zu gewöhnen.

Bei nahenden Anzeichen der Geburt muss die Hündin beaufsichtigt werden, Bezugspersonen müssen in ihrer Nähe bleiben.

Der Tierarzt und evtl. der Züchterpate sind informiert, bei Problemsituationen sind sie erreichbar. Notwendige Utensilien wurden vor der Geburt bereit gelegt.

Bei der Hündin und in und um die Welpenkiste sind absolute Hygienemaßnahmen  einzuhalten.

Die Welpen werden nach der Geburt gewogen und ggf. markiert.
 

3.6.  Die Welpenaufzucht

Ständiger Kontakt zur Mutterhündin und den Welpen ist für die Aufzucht eines Schapendoes - Wurfes unbedingt erforderlich.

Es gelten die Mindestanforderungen wie menschliche Gesellschaft, Kontakt, Ansprache und Zuwendung (s. dort).

In der ersten Zeit (drei Wochen) ist tägliches Wiegen Vorraussetzung, um eine normale Entwicklung durch ausreichende Versorgung mit Nahrung festzustellen. Der Zeitpunkt des artgerechten Zufütterns wird dadurch erkennbar.

Körperliche Kontakte, später auch in Form von Pflegehandlungen sind unerlässlich und dürfen sich nicht auf bloßes Streicheln beschränken.

Die Ernährung der Welpen sollte angepasst und möglichst vielseitig sein.

Spielerisches Beschäftigen mit den Welpen ab der 5. Woche ist selbstverständlich.

Welpen ab der 6. Lebenswoche benötigen außerdem ausreichenden Kontakt zu zwingerfremden Personen.

Die Gewöhnung an jede Art von Umweltreizen muss unbedingt erfolgen.

Entwurmen und Impfen der Welpen  ist unerlässlich.

3.6. Besonderheiten bei mutterloser Aufzucht

Steht nach dem Verlust der Mutterhündin keine Amme mit möglichst gleichaltrigen Welpen oder eine zur Zeit scheinträchtige Hündin  zur Verfügung, muss mutterlose Aufzucht  erfolgen.

Diese fordert insbesondere den Einsatz des Züchter, da sich die Betreuung um ein Vielfaches intensiviert.

Besondere Beachtung ist der Unterbringung der Welpen zu schenken, Temperaturkontrolle           und Hygienemaßnahmen sind doppelt gefordert Ernährung mit hochwertiger Ersatzmilch (Welpenmilch) und  Massage zur Entleerung der Welpen in den ersten 14 Tagen ist unbedingt nötig.

 

Das Fehlen der Aufnahme von Kolostralmilch macht die Stützung des Immunsystems notwendig. Eine besonders sorgfältige Gewichtskontrolle und Beobachtung der Welpen muss ständig erfolgen.

Die weiteren Aufzuchtsbedingungen gelten wie vor.

4.  ZUSAMMENFASSUNG

Die in den drei vorangestellten Bereichen konkretisierten Mindesthaltungsbedingungen umreißen die Minimalforderung an die Haltung und Unterbringung von Schapendoezen.

Jedes Unterschreiten dieser Mindestanforderungen bedeutet für den Schapendoes eine nicht artgerechte Haltung. Jeder sollte sich daher, bevor er einen Schapendoes in sein Haus aufnimmt, prüfen, ob er diese Bedingungen für einen Schapendoes bzw. die Voraussetzungen für die Schapendoeszucht erfüllen kann, um einem Hund, hier im speziellen einem Schapendoes, gerecht werden zu können.

Schapendoes -Haltung und Schapendoes-Zucht sollten, wo eben möglich, diese Mindestanforderungen übertreffen, damit nicht zuletzt durch überdurchschnittliche Bedingungen das außergewöhnliche Wesen dieses Hundes gefördert und erhalten wird.

Quellenangabe: Zuchtordnung der IGS

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